Veröffentlichungspflichten nach der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffenlegungsVO) Opportunitree Capital INV AG TGV ist als Verwalter alternativer Investmentfonds ein Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Offenlegungsverordnung und unterliegt daher der Pflicht zur Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen. Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Im Rahmen ihres Investmentprozesses hält die Gesellschaft unter Beachtung der jeweiligen Anlagestrategie für ein von ihr verwaltetes Teilgesellschaftsvermögen alle gesetzlichen Vorgaben zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ein. Hierzu kann die Gesellschaft neben eigenem Research auch Daten oder Bewertungen von sogenannten ESG-Datenprovidern verwenden. Sofern in diesem Rahmen für ein Teilgesellschaftsvermögen wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken erkannt werden, bewertet die Gesellschaft diese Risiken und berücksichtigt sie im weiteren Investmentprozess. Für den Fall, dass ein identifiziertes Nachhaltigkeitsrisiko einer geplanten Investition von seiner Art oder seinem Umfang her für das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen nicht mehr tragbar erscheint, sieht die Gesellschaft von der Tätigung dieser Investition ab. Eine bereits erworbene Investitionen wird bei Identifizierung eines nicht mehr tragbaren Nachhaltigkeitsrisikos veräußert, wobei ein laufendes Screening bestehender Investitionen auf Nachhaltigkeitsrisiken hin nicht systematisch erfolgt. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Die Opportunitree Capital INV AG TGV berücksichtigt nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht. Die Teilgesellschaftsvermögen der Opportunitree Capital INV AG TGV sind keine Finanzprodukte gem. Art. 8 oder 9 der Verordnung (EU) 2019/2088. Die Gesellschaft hat für die von ihr verwalteten Teilgesellschaftsvermögen noch kein einheitlich anwendbares Verfahren implementiert, um nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen; eine derartige Berücksichtigung erfolgt daher derzeit nicht. Die Gesellschaft überlegt jedoch, ob und inwieweit künftig Verfahren zur Berücksichtigung derartiger Auswirkungen implementiert und angewendet werden sollen. Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken Die Vergütungspolitik der Gesellschaft steht im Einklang mit der oben beschriebenen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Diese Berücksichtigung ist Bestandteil der von den dafür verantwortlichen Mitarbeitern als relevante Regelung zu beachtenden Pre-Investment Policy.
Offenlegungsverordnung